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   FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02   

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https://dejure.org/2006,16030
FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02 (https://dejure.org/2006,16030)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.02.2006 - I 47/02 (https://dejure.org/2006,16030)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Februar 2006 - I 47/02 (https://dejure.org/2006,16030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dauerschulden bei kurzfristiger Tilgung und Neugewährung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dauerschulden bei kurzfristiger Tilgung und Neugewährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien für die Berechnung eines Gewerbeertrages; Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines gewerbesteuerlichen Ansatzes von Dauerschuldzinsen; Grundlage für eine Qualifikation als Dauerschuld in Abgrenzung zu laufenden Verbindlichkeiten; Einordnung von ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Gewerbesteuer: Dauerschulden bei kurzfristiger Tilgung und Neugewährung

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1353
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 19.06.1985 - I R 115/82

    Mißbräuchliche Umgehung der Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Nach Auffassung der Rechtsprechung liegt in diesem Fall ein Missbrauch der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Sinne des § 42 AO vor (vgl. BFH-Urteil vom 19.06.1985 - I R 115/82 - BStBl II 1985, 680 ; FG Bremen, Urteil vom 20.12.1984 - II 145/83 K - EFG 1985, 358; FG Hamburg, Urteil vom 24.10.1986 - I 194/83 - EFG 1987, 316).

    Wenn jeweils zu Beginn des Jahres ein Kapitalbedarf bestanden hat, ist es schließlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch unangemessen im Sinne von § 42 AO , wenn kurz vor dem Ende des abgelaufenen Jahres das Darlehen zurückgezahlt, jedoch zu Beginn des nächsten Jahres ein Betrag in gleicher Höhe wieder als Darlehen zur Verfügung gestellt wird (BFH-Urteil vom 19.06.1985 - I R 115/82 - BStBl II 1985, 680 ; vgl. auch BFH-Urteil vom 15.05.1986 - IV R 14/85 - BFH/NV 1987, 324; FG Hamburg, Urteil vom 24.10.1986 - I 194/83 - EFG 1987, 316; FG Bremen, Urteil vom 20.12.1984 - II 145/83 K - EFG 1985, 358).

  • BFH, 18.04.1991 - IV R 6/90

    Kredit, der aus den Verkaufserlösen des damit angeschafften Grundbesitzes zu

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Nach der Rechtsprechung ist die Schaffung bzw. Verstärkung des "eigentlichen" Dauerkapitals erforderlich (vgl. BFH-Urteil vom 18.04.1991 - IV R 6/90 - BStBl II 1991, 584 ).

    Die Kredite wurden somit tatsächlich nicht einzelnen Geschäften zugeordnet; entsprechend bestand offenbar auch keine vertragliche Verpflichtung für die Kl. aus dem Verkaufserlös einzelner konkreter Geschäfte, die Kredite jeweils anteilig zu tilgen (vgl. BFH-Urteil vom 18.04.1991 - IV R 6/90 - BStBl II 1991, 584 ).

  • BFH, 08.12.2003 - I B 122/03

    Steuerumgehung von § 8 Nr. 1 GewStG; Kreditabdeckung über kurzen Zeitraum mit

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Da grundsätzlich jeder Aktiv- und Passivposten für sich zu würdigen ist liegt eine Verstärkung auch dann vor, wenn der Betrieb über genügend liquide Mittel zur Tilgung der Schuld verfügt (BFH-Beschluss vom 08.12.2003 - I B 122/03 - BFH/NV 2004, 810 ).

    Der Umstand, dass die A hierzu aus Eigenmitteln in der Lage war, steht - wie ausgeführt - der Annahme einer Umgehung des § 8 Nr. 1 GewStG nicht entgegen (vgl. BFH-Beschluss vom 08.12.2003 - I B 122/03 - BFH/NV 2004, 810 ).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 68/00

    Gewerblicher Grundstückshandel und eigengenutzte Objekte

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Die hiermit in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten sind keine Dauerschulden, soweit sie in der nach Art. des Geschäftsvorfalls üblichen Frist getilgt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 11. November 1997 - VIII R 49/95 - BStBl II 1998, 272 und vom 19. September 2002 - X R 68/00 - BFH/NV 2003, 891 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.05.1986 - IV R 14/85

    Vorübergehende Kreditaufnahme zur Steuerumgehung als Rechtsmißbrauch

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Wenn jeweils zu Beginn des Jahres ein Kapitalbedarf bestanden hat, ist es schließlich nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch unangemessen im Sinne von § 42 AO , wenn kurz vor dem Ende des abgelaufenen Jahres das Darlehen zurückgezahlt, jedoch zu Beginn des nächsten Jahres ein Betrag in gleicher Höhe wieder als Darlehen zur Verfügung gestellt wird (BFH-Urteil vom 19.06.1985 - I R 115/82 - BStBl II 1985, 680 ; vgl. auch BFH-Urteil vom 15.05.1986 - IV R 14/85 - BFH/NV 1987, 324; FG Hamburg, Urteil vom 24.10.1986 - I 194/83 - EFG 1987, 316; FG Bremen, Urteil vom 20.12.1984 - II 145/83 K - EFG 1985, 358).
  • BFH, 11.11.1997 - VIII R 49/95

    Wechselkredite als Dauerschulden

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Die hiermit in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten sind keine Dauerschulden, soweit sie in der nach Art. des Geschäftsvorfalls üblichen Frist getilgt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 11. November 1997 - VIII R 49/95 - BStBl II 1998, 272 und vom 19. September 2002 - X R 68/00 - BFH/NV 2003, 891 , jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.08.1977 - IV R 57/74

    Mindestkredit eines Kontokorrentverhältnisses bleibt auch dann Dauerschuld, wenn

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts nimmt eine solcherart kurzzeitige Abdeckung der Verbindlichkeit den Fremdmitteln schon grundsätzlich nicht den Charakter der Dauerschuld (vgl. a. BFH-Urteil vom 04.08.1997 - IV R 57/74 - BStBl II 1977, 853 ).
  • BFH, 10.11.1976 - I R 133/75

    Langfristige Bankdarlehen als Dauerschulden auch insoweit, als verzinsliche Teile

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Damit ist grundsätzlich jede Schuldaufnahme im Rahmen des Gewerbebetriebes eine Verstärkung des Betriebskapitals (vgl. BFH-Urteil vom 10.11.1976 - I R 133/75 - BStBl II 1977, 165 ) und damit eine Steigerung der Wirtschaftskraft des Unternehmens.
  • BFH, 26.08.1992 - I R 11/92

    Bewertung von Schulden als Dauererschulden oder laufenden Verbindlichkeiten

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Die gebotene Unterscheidung von Schulden, die der nicht nur vorübergehenden Verstärkung des Betriebskapitals dienen (Dauerschulden), einerseits und laufenden Verbindlichkeiten andererseits ist in erster Linie nach dem Charakter der Schuld bzw. dem Finanzierungsanlass zu treffen (vgl. BGH-Urteil vom 26.08.1992 - I R 11/92 - juris, m.w.N.).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus FG Hamburg, 10.02.2006 - I 47/02
    Für fristgebundene Klagen, wie vorliegend die Anfechtungsklage, muss nach ständiger Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, damit auch für Klageänderungen die Klagefrist gewahrt werden (vgl. nur BFH-Urteil vom 19.05.2004 - III R 18/02 - BFH/NV 2004, 1597 m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 26.09.2012 - 2 K 13510/10

    Einordnung eines späteren Verlust von auch noch nach Beginn der Liquidation von

    Hingegen ist die erst sehr spät beginnende Liquidation und Rückzahlung der vom Kläger ursprünglich gewährten Geldbeträge nach Neugewähr von Darlehen oder Gesellschaftereinlagen vergleichbar dem kurzfristigen Zurückzahlen eines sodann formell neu gewährten Darlehens zur Vermeidung der gewerbesteuerlichen Bewertung als Dauerschuldverhältnis (vgl. BFH-Urteil vom 19. Juni 1985, I R 115/82, BStBl. II 1985, 680; FG Hamburg, Urteil vom 10. Februar 2006, I 47/02, EFG 2006, 1353ff.) ungewöhnlich und unangemessen.
  • LG Bückeburg, 22.01.2003 - Qs 5/03
    Die Haftbeschwerde des Probanden wurde durch den Beschluss der Strafkammer I des Landgerichts Bückeburg vom 18.07.2002 (Qs 47/02) als unbegründet verworfen.

    Die hiesige Strafkammer hat auf die Haftbeschwerde des Verurteilten hin den Haftbefehl mit umfangreicher und detallierter Begründung ausdrücklich aufrechterhalten und die Beschwerde als unbegründet verworfen (Qs 47/02).

  • FG Hamburg, 10.11.2006 - 1 K 138/02

    Abgabenordnung/Einkommensteuer: Klageänderung durch Wechsel der Streitgegenstände

    Eine etwaige - im Streitfall nicht gegebene - Einwilligung des anderen Beteiligten oder die Annahme der Sachdienlichkeit kann einen Mangel der Sachurteilsvoraussetzungen, deren Vorliegen das Gericht von Amts wegen in jeder Verfahrenslage zu prüfen hat, nicht ersetzen (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 10.02.2006 - I 47/02 - EFG 2006, 1353).
  • FG Münster, 14.06.2022 - 2 K 1552/19

    Berücksichtigen von weiteren nachträglichen Anschaffungskosten gewinnmindernd bei

    Die Rückzahlung der von den Klägern ursprünglich gewährten Geldbeträge mittels verschiedener Darlehensverträge nach den taggleichen (verdeckten) Gesellschaftereinlagen ist vergleichbar mit dem kurzfristigen Zurückzahlen eines sodann formell neu gewährten Darlehens zur Vermeidung der gewerbesteuerlichen Bewertung als Dauerschuldverhältnis (BFH, Urteil vom 19.06.1985 I R 115/82, juris; FG Hamburg, Urteil vom 10.02.2006 I 47/02, juris; FG Niedersachen, Urteil vom 26.09.2012, 2 K 13510/10, juris) ungewöhnlich und unangemessen.
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